Notrecht in Krisenlagen: Bundesrat sieht kaum Handlungsbedarf
Der Bundesrat sieht kaum Handlungsbedarf, an den Regeln über seine Kompetenzen in Krisenlagen etwas zu ändern. Er widersetzt sich den Vorschlägen der Staatspolitischen Kommission aber nicht grundsätzlich, die Notrechts-Befugnisse des Bundesrats in einem Gesetz zu regeln.
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