Jusletter

Fastweb-Affäre: Bundesstrafgericht erlaubt Rechtshilfe an Italien

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Jurius, Fastweb-Affäre: Bundesstrafgericht erlaubt Rechtshilfe an Italien, in: Jusletter 29. März 2010
BStGer – Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht für Rechtshilfe an Italien in der Fastweb-Affäre. Die Richter haben die Beschwerde einer Tessiner Firma abgewiesen. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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