Jusletter

Notwehr mit Bremslicht: Autofahrer durfte Drängler abwehren

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Notwehr mit Bremslicht: Autofahrer durfte Drängler abwehren, in: Jusletter 29. März 2010
BGer – Laut Bundesgericht durfte ein Autolenker kurz die Bremslichter aufleuchten lassen, um den «Angriff» eines Dränglers abzuwehren. Nach Ansicht der Richter kann das an sich gefährliche Manöver in Ausnahmefällen als Notwehrmassnahme erlaubt sein. (Urteil 6B_886/2009)

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