Google nicht verantwortlich für Markenverletzung in AdWords-Anzeigen
EuGH – Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, mit den Marken von Mitbewerbern identische Schlüsselwörter zu kaufen, das Markenrecht nicht verletzt. Den Werbenden ihrerseits ist es untersagt, solche Schlüsselwörter in ihren Google-Anzeigen zu verwenden, wenn die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. (Urteile C-236/08 bis C-238/08)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare