Streit Laxey – Implenia: Meldepflicht tatsächlich verletzt
BGer – Der britische Hedge-Fund Laxey hat beim Aufbau seiner mittlerweile verkauften Beteiligung am Schweizer Baukonzern Implenia das Börsengesetz verletzt. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. (Urteile 2C_77/2009 und 2C_78/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare