Victoire d'un frontalier discriminé par le fisc genevois
BGer – Genf darf Grenzgänger nicht mehr diskriminieren, indem es ihnen Steuerabzüge verweigert, die den übrigen Steuerzahlern gewährt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfers gutgeheissen, der mit der Steuerbehörde im Zwist steht, seit er sich im 2001 in Haute-Savoie (F) südlich von Genf niedergelassen hat. (Urteile 2C_319/2009 und 2C_321/2009) (ts)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare