Vorerst keine Dignitas-Sterbebegleitungen in Wetzikon
BGer – Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf in ihrer Wohnung in Wetzikon ZH vorerst noch keine Freitodbegleitungen durchführen. Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Stadt Wetzikon die aufschiebende Wirkung zuerkannt. (Zwischenverfügung im Verfahren 1C_66/2010)
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