BStGer-Urteile: Keine volle Überprüfung vor Bundesgericht
Urteile des Bundesstrafgerichts können nicht zur vollen Überprüfung ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Nationalrat hat am 11. März 2010 bei dieser letzten Differenz im Organisationsgesetz für die Bundesstrafbehörden mit 115 zu 64 Stimmen eingelenkt.
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