UBS-Affäre: Nach dem Piloturteil haben sich Beschwerden erledigt
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat alle hängigen Beschwerden gegen die Lieferung von UBS-Kundendaten an die USA erledigt, die in die gleiche Kategorie fallen wie der Pilotentscheid vom Januar. Sie seien gegenstandslos geworden, teilte das Bundesverwaltungsgericht am 5. März 2010 mit. (Urteil A-272/2010)
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