Versicherung darf mutmassliche Betrüger auch im Ausland überwachen
BGer – Schweizer Unfallversicherungen dürfen mutmassliche Betrüger auch im Ausland von Privatdetektiven überwachen lassen. Ein Mann aus Deutschland ist vor Bundesgericht abgeblitzt. Gemäss dem Urteil wurden ihm die Versicherungsleistungen zu Recht gestrichen. (Urteil 8C_239/2008)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare