Jusletter

Parteispenden können ab 2011 von den Steuern abgezogen werden

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Parteispenden können ab 2011 von den Steuern abgezogen werden, in: Jusletter 4. Januar 2010
Spenden an Parteien können ab 2011 von den Steuern abgezogen werden. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt, wie das Eidg. Finanzdepartement (EFD) am 22. Dezember 2009 mitteilte.

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