Bedingter Rückzug von Volksinitiativen
Ständerat ändert Gesetz über die politischen Rechte
Die Initianten sollen ein Volksbegehren unter Vorbehalt zurückziehen können, wenn das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag beschliesst. Mit 29 zu 0 Stimmen hat der Ständerat am 11. Juni 2009 eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen.
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