Familienzulagen für Selbständigerwerbende
Querfinanzierung laut Bundesgericht nicht zulässig
BGer – Familienzulagen für Selbständigerwerbende dürfen nicht mit Arbeitgeberbeiträgen querfinanziert werden. Das Bundesgericht erachtet die Luzerner Regelung zum Lastenausgleich unter den Familienausgleichskassen als bundesrechtswidrig (BGE 8C_366/2008).
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