Die Schweiz bekommt ein Patentgericht
Nationalrat räumt Differenz beim Wahlgremium aus
Über Patentstreitigkeiten wird künftig ein nationales Spezialgericht entscheiden. Im zweiten Anlauf hat der Nationalrat am 16. März 2009 die einzige Differenz ausgeräumt: Auch die nebenamtlichen Richter sollen von der Bundesversammlung gewählt werden.
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