WBK-N: Keine Rasseliste im Hundegesetz
Ein eidgenössisches Hundegesetz soll landesweit für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund sorgen, ohne dass bestimmte Rassen verboten werden. Mit 14 zu 5 Stimmen hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) dieses Gesetz verabschiedet.
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