SPK-N: Schranken für das Notrecht des Bundesrates
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) verlangt, dass Notverordnungen innert bestimmter Fristen in ordentliches Recht überführt werden müssen. Erlässt der Bundesrat in dringenden Situationen Verfügungen ohne gesetzliche Grundlage, so soll er die zuständigen parlamentarischen Organe konsultieren oder unverzüglich informieren. Beschlüsse über dringliche Ausgaben in grosser Höhe sollen so rasch wie möglich der Bundesversammlung unterbreitet werden, nötigenfalls in einer ausserordentlichen Session.
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