Änderung der Pfandbriefverordnung soll Interbankenmarkt beleben
Der Bundesrat hat eine Revision der Pfandbriefverordnung gutgeheissen. Ab 1. März 2009 können somit weitere Kapitalbestandteile als die bisher vorgesehenen als Eigenkapital der beiden Pfandbriefzentralen angerechnet werden. Die breitere Eigenkapitalunterlegung erlaubt es den Pfandbriefzentralen, zusätzliche Pfandbriefdarlehen auszugeben. Das soll zur Liquidität im Interbankenverkehr beitragen.
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