Bei grosser Gefährdung immer Ausweisentzug
Bundesgericht korrigiert Glarner Entscheid
BGer – Hat ein Verkehrsteilnehmer eine grosse Gefahr für andere geschaffen, muss er den Fahrausweis auf jeden Fall für mindestens einen Monat abgeben. Das gilt laut Bundesgericht auch dann, wenn den Fehlbaren nur ein leichtes Verschulden trifft (BGE 1C_271/2008).
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