Jusletter

Aktuelles aus dem Bundesgericht: Zur Übertragungsbeschränkung beim selbständigen und dauernden Baurecht

  • Autoren/Autorinnen: Roland Pfäffli / Daniela Byland
  • Rechtsgebiete: Sachenrecht
  • Zitiervorschlag: Roland Pfäffli / Daniela Byland, Aktuelles aus dem Bundesgericht: Zur Übertragungsbeschränkung beim selbständigen und dauernden Baurecht, in: Jusletter 9. Februar 2009
Gegenstand des vorliegenden Beitrags bildet der aktuelle Entscheid des Bundesgerichts Nr. 5A_614/2008 vom 26. November 2008. Ein selbständiges und dauerndes Baurecht ist grundsätzlich frei übertragbar. Trotzdem ist in gewissen Schranken eine Übertragungsbeschränkung möglich, und zwar in der Weise, dass beim Erwerb des Baurechts stets die Zustimmung des Grundeigentümers notwendig ist. Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, ob diese Zustimmung dinglicher Natur ist, d.h. zwingend bei der Grundbuchanmeldung vorliegen muss, oder ob es sich um eine rein obligationenrechtliche Vereinbarung unter den Vertragsparteien handelt. Das Bundesgericht hat durch sein Urteil sowohl die Verfügung des Grundbuchamtes als auch alle vorinstanzlichen Entscheide aus dem Kanton Bern bestätigt und dabei festgehalten, dass es sich um eine obligationenrechtliche Bestimmung handelt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Sachverhalt
  • 3. Kreisgrundbuchamt VIII Bern-Laupen
  • 4. Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
  • 5. Verwaltungsgericht des Kantons Bern
  • 6. Bundesgericht
  • 7. Bemerkungen
  • 8. De lege ferenda
  • 9. Zum selbständigen und dauernden Recht im Allgemeinen
  • a. Begriff
  • b. Arten
  • c. Voraussetzungen für die Aufnahme im Grundbuch

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