Kein Markenschutz für «Post» in Kerngeschäften
Bundesgericht weist Beschwerde ab
BGer – Die schweizerische Post kann für das Wort «Post» in ihren Kerngeschäften wie der Brief- und Paketbeförderung keinen exklusiven Markenschutz beanspruchen. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt (Urteil 4A_370/2008).
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