U1 TV zu Recht aus Analognetz gekippt
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab
BVGer – Die Cablecom hat U1 TV aus ihrem analogen Kabelnetz kippen dürfen. Laut Bundesverwaltungsgericht hat der Privatsender mit seinem weitgehend aus Quiz-, Talk- und Erotiksendungen bestehenden Programm keinen Anspruch auf Verbreitung (Urteil A-8624/2007).
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