Insiderstrafnorm: Streichung von Art. 161 Ziff. 3 StGB in Kraft
Der Bundesrat hat die revidierte Insiderstrafnorm auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt. Die Insiderstrafnorm stellt das Ausnützen vertraulicher kursrelevanter Tatsachen unter Strafe.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare