Bundesgericht stärkt freien Marktzugang im Binnenmarkt
BGer – Das Bundesgericht hat zum ersten Mal das Recht auf freien Marktzugang nach dem revidierten Binnenmarktgesetz bestätigt. Dieser Leitentscheid, dessen Bedeutung über den konkreten Fall hinausgeht, setzt ein starkes Signal gegen kantonale Marktzugangsschranken und für die freie Wirtschaftstätigkeit auf dem schweizerischen Binnenmarkt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare