Arrêt du Tribunal administratif du canton de Genève – La pratique du barreau sous forme de SA est admise
Mit Entscheid vom 11. März 2008 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Genf eine Unsicherheit im Anwaltsrecht beseitigt: Eine Anwaltskanzlei darf sich nun auch im Kanton Genf als Aktiengesellschaft organisieren. (ng)
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