Gleichstellung rechtsberatend oder forensisch tätiger Angestellter mit freiberuflichen Anwältinnen
Eine Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) verlangt, dass Personen, die als Angestellte einer Unternehmung für diese rechtsberatend oder forensisch tätig sind, hinsichtlich der Pflichten und Rechte den freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten gleichgestellt sind. Die RK-S beantragt einstimmig die Annahme der nachfolgend wiedergegebenen Motion und schlägt vor, diese Materie in einem speziellen Gesetz zu regeln.
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