Unterstellung der Kunden-Devisenhändler unter das Bankengesetz
Kunden-Devisenhändler, also Devisenhändler, die Geld von Kunden entgegennehmen und für diese Devisengeschäfte tätigen, sollen neu dem Bankengesetz unterstehen. Der Bundesrat hat am 14. März 2008 der entsprechenden Revision der Bankenverordnung zugestimmt.
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