Betriebsregeln im Luftverkehr angepasst
Das UVEK hat die Verordnung über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr (VBR 1) an die Regeln der EU angepasst. Zentrale Punkte sind Obergrenzen für die jährliche Arbeitszeit des fliegenden Personals von 2000 Stunden und für die reine Flugzeit von 900 Stunden. Die überarbeitete Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
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