Jusletter

Elektronische Parkscheibe nicht immer unzulässig

Missbrauch schwer zu kontrollieren

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Elektronische Parkscheibe nicht immer unzulässig, in: Jusletter 4. Juni 2007
Läuft eine elektronische Parkscheibe während der Parkzeit nicht, weil entweder der Stopp-Knopf gedrückt oder aber gar keine Batterie eingelegt ist, kann deren Besitzer laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht wegen der Verletzung von Art. 57b Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes bestraft werden. Diese Bestimmung untersagt Geräte, welche die Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren oder stören, und zielt in erster Linie auf Radarwarngeräte.

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