Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Die Aussage «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» wird gemeinhin Lenin zugeordnet. Vertrauen vereinfacht aber auch das Leben. Ist nämlich die Kontrolle nicht notwendig, entfällt ein Arbeitsschritt, wir haben weniger zu tun, unser Hirn muss weniger denken. Dr. iur. Alexandre von Rohr geht im vorliegenden ersten Teil seines Aufsatzes der Frage nach, welche funktionalen Verbindungen sich zwischen dem Verhaltensphänomen Vertrauen und Normen allgemein aufgrund der Verhaltens- und Hirnforschung ziehen lassen.

Das Bundesgericht hat in BGE 4P.172/2006 vom 22. März 2007 erstmals einen Schiedsspruch des Court of Arbitration for Sport (CAS) aufgehoben. RA Dr. iur. Frank Oschütz bespricht den Entscheid und seine Konsequenzen für die Sportschiedsgerichtsbarkeit.

RA Pascal Haussener orientiert über ein Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 7. März 2007. Dessen Strafkammer verurteilte einen Angeschuldigten wegen mehrfacher Pornographie zu einer bedingten Geldstrafe und verzichtete – entgegen einer Empfehlung der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) – auf das Aussprechen einer zusätzlichen Busse.

Art. 70 Abs. 2 StGB schliesst die Einziehung von Vermögenswerten aus, «wenn ein Dritter die Vermögenswerte in Unkenntnis der Einziehungsgründe erworben hat und soweit er für sie eine gleichwertige Gegenleistung erbracht hat oder die Einziehung ihm gegenüber sonst eine unverhältnismässige Härte darstellen würde.» In der Konsequenz regelt die Norm die Umstände, unter denen die Vermögenswerte vom Dritten – ohne Rücksicht auf Strafbarkeit und Schuld – eingezogen werden dürfen. Simone Nadelhofer untersucht die Verfassungsmässigkeit der Norm.

RA Olivier Hari kommentiert das Bundesgerichtsurteil 5C.309/2006 vom 5. März 2007, welches die Handlungen des Gläubigers beurteilt, die er bei einer Schuld, welche in einer persönlichen Garantie besteht, notwendigerweise vornehmen muss, um seine Rechte gegen die Mitschuldner zu wahren.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi