Jusletter

EDSB wird zum EDÖB

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
  • Zitiervorschlag: Jurius, EDSB wird zum EDÖB, in: Jusletter 10. Juli 2006
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte erhält eine neue Funktion: Am 1. Juli 2006 übernimmt er im Rahmen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung, kurz Öffentlichkeitsgesetz genannt, die Aufgabe als Beratungs- und Schlichtungsorgan. Neu heisst er Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB.

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