EDSB wird zum EDÖB
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte erhält eine neue Funktion: Am 1. Juli 2006 übernimmt er im Rahmen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung, kurz Öffentlichkeitsgesetz genannt, die Aufgabe als Beratungs- und Schlichtungsorgan. Neu heisst er Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB.
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