Jusletter

Schuldspruch bestätigt

Lebenslänglich für «arischen Ritter»

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kantonaler Strafprozess
  • Zitiervorschlag: fel., Schuldspruch bestätigt, in: Jusletter 10. Juli 2006
Es bleibt bei einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe für den Haupttäter, der zusammen mit zwei rechtsextremen Gesinnungsgenossen im Januar 2001 in Unterseen bei Interlaken einen Kollegen ermordete, weil dieser angeblich ein Schweigegelübde gebrochen hatte.

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