Richter darf GV selbständig einberufen
Der Richter darf auf Antrag eines berechtigten Aktionärs selber eine Generalversammlung der Aktiengesellschaft einberufen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare