Jusletter

Wettbewerbsbeschränkungen

Keine Meldung mehr nach der Eröffnung eines Verfahrens

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kartellrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Wettbewerbsbeschränkungen, in: Jusletter 26. Juni 2006
Hat die Wettbewerbskommission (Weko) bereits ein Verfahren wegen Wettbewerbsbeschränkungen eingeleitet und das betroffene Unternehmen darüber informiert, kann dieses keine freiwillige Meldung im Sinn der Übergangsbestimmungen mehr einreichen, um den im neuen Kartellgesetz vorgesehenen Sanktionen zu entgehen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.