Jusletter

Wettbewerbsbeschränkungen

Keine Meldung mehr nach der Eröffnung eines Verfahrens

  • Auteur-e: fel.
  • Domaines juridiques: Droit des cartels
  • Proposition de citation: fel., Wettbewerbsbeschränkungen, in : Jusletter 26. Juni 2006
Hat die Wettbewerbskommission (Weko) bereits ein Verfahren wegen Wettbewerbsbeschränkungen eingeleitet und das betroffene Unternehmen darüber informiert, kann dieses keine freiwillige Meldung im Sinn der Übergangsbestimmungen mehr einreichen, um den im neuen Kartellgesetz vorgesehenen Sanktionen zu entgehen.

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