Jusletter

Herrliberg handelt korrekt

Ausbau des Behindertenheims Rütibühl steht nichts Rechtliches mehr im Wege

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Herrliberg handelt korrekt, in: Jusletter 19. Juni 2006
Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen, die sich gegen den von der Gemeindeversammlung Herrliberg am 3. Dezember 2003 beschlossenen privaten Gestaltungsplan Rütibühl richtete.

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