Herrliberg handelt korrekt
Ausbau des Behindertenheims Rütibühl steht nichts Rechtliches mehr im Wege
Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen, die sich gegen den von der Gemeindeversammlung Herrliberg am 3. Dezember 2003 beschlossenen privaten Gestaltungsplan Rütibühl richtete.
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