Zur Bedeutung des Grundsatzes der Diversifikation in der Anlagestrategie von Pensionskassen
Bemerkungen zu BGE 132 II 144 (2A.181/2005 vom 4. Januar 2006)
In einem Entscheid zu den Anlagegrundsätzen von Pensionskassen (BGE 132 II 144) konkretisierte das Bundesgericht die Vorschriften, die für eine genügend diversifizierte Anlage im Sinne des BVG eingehalten werden müssen. Dabei kann von einer Diversifikation hinsichtlich Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweigen auch nicht abgesehen werden, wenn die Anlagequoten von Art. 54 f BVV 2 eingehalten werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Erwägungen
- III. Entscheid
- IV. Fazit
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