Jusletter

Bloss Guckloch freigekratzt

Ausweisentzug wegen vereister Scheibe

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Bloss Guckloch freigekratzt, in: Jusletter 8. Mai 2006
Wer in frostiger Nacht mit dem Auto wegfährt, nachdem er nur gerade ein kleines Guckloch von 20 auf 30 Zentimetern auf der vereisten Windschutzscheibe freigekratzt hat, handelt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gefährlich und macht sich einer mittelschweren Verkehrsregelverletzung schuldig.

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