Bloss Guckloch freigekratzt
Ausweisentzug wegen vereister Scheibe
Wer in frostiger Nacht mit dem Auto wegfährt, nachdem er nur gerade ein kleines Guckloch von 20 auf 30 Zentimetern auf der vereisten Windschutzscheibe freigekratzt hat, handelt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gefährlich und macht sich einer mittelschweren Verkehrsregelverletzung schuldig.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire