Haushaltschaden und Reallohnsteigerung
Ein Prozent bis zum Rentenalter
Bei der Berechnung des sogenannten Haushaltschadens, den nach einem Unfall der Haftpflichtige für eine bleibende Einschränkung bei der Haushaltarbeit vergüten muss, ist grundsätzlich eine Reallohnerhöhung von einem Prozent jährlich zu berücksichtigen.
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