Jusletter

Haushaltschaden und Reallohnsteigerung

Ein Prozent bis zum Rentenalter

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: fel., Haushaltschaden und Reallohnsteigerung, in: Jusletter 10. April 2006
Bei der Berechnung des sogenannten Haushaltschadens, den nach einem Unfall der Haftpflichtige für eine bleibende Einschränkung bei der Haushaltarbeit vergüten muss, ist grundsätzlich eine Reallohnerhöhung von einem Prozent jährlich zu berücksichtigen.

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