Vorwürfe an den «Kassensturz»
Ein Konsumentenmagazin darf nicht manipulieren
Eine Fernsehsendung wie der «Kassensturz» soll zwar laut Bundesgericht angriffig sein und durchaus auch anwaltlichen Journalismus betreiben können. Der Zuschauer darf aber nicht einseitig informiert und im Rahmen eines Konsumentenmagazins manipuliert werden.
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