Jusletter

Streit um des Wetters Bilder

SRG muss vollumfänglich zahlen und die Quelle nennen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: fel., Streit um des Wetters Bilder, in: Jusletter 9. Januar 2006
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) muss für die Nutzungsrechte der von Meteo Schweiz bezogenen Dienstleistungen eine Abonnementsgebühr von jährlich über 260´000 Franken bezahlen und zudem bei der Verwendung der Informationen die Quelle nennen.

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