Posträuber darf bleiben
Abgewiesene Beschwerde des Bundesamtes für Migration
Ein aus Italien stammendes Mitglied jenes Quintetts, das im Herbst 1997 bei einem Raubüberfall auf die Zürcher Fraumünsterpost über 50 Millionen Franken erbeutet hatte, darf nach seiner im August 2002 erfolgten probeweisen Entlassung aus dem Strafvollzug in der Schweiz bleiben.
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