Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
Kreisschreiben Nr. 8 vom 21.06.2005 der Hauptabteilung DVS
Dieser Beitrag gibt das Kreisschreiben Nr. 8 vom 21. Juni 2005 der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben (DVS) im Volltext wieder. Dieses Kreisschreiben ist ein Hilfsmittel zur Abgrenzung des gewerbsmässigen Wertschriftenhandels von der privaten Vermögensverwaltung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Rechtliche Grundlagen
- 1.1 Steuerbare Einkünfte – Steuerfreiheit der Kapitalgewinne auf Privatvermögen (Art. 16 Abs. 1 und 3 DBG)
- 1.2 Steuerbarkeit der Kapitalgewinne als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18 DBG)
- 1.3 Absicht des Gesetzgebers im Stabilisierungsprogramm 1998
- 2. Vorprüfung
- 3. Die selbständige Erwerbstätigkeit mit Wertschriften (Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel)
- 3.1 Weiterführung der unter dem BdBSt entwickelten Praxis (BGE vom 2. Dezember 1999)
- 3.2 Wertschriften
- 3.3 Abgrenzung der selbständigen Erwerbstätigkeit mit Wertschriften von der blossen Vermögensverwaltung
- 3.4 Bemessungsgrundlage
- 4. Beurteilungszeitpunkt
- 4.1 Grundsatz
- 4.2 Schuldzinsen
- 4.3 Geerbte Wertschriften
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