Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches wird nachgebessert
Bundesrat verabschiedet Botschaft
Der revidierte AT StGB soll nach dem Willen des Bundesrates noch vor dessen In-Kraft-Treten im Jahr 2007 nachgebessert werden. Der Bundesrat hat am 29. Juni 2005 die Botschaft und die erforderlichen Gesetzesänderungen zuhanden der Eidgenössischen Räte überwiesen. Er berücksichtigt damit die Kritik, die von den Kantonen und den Praktikern der Strafverfolgung, der Strafjustiz sowie des Straf- und Massnahmenvollzugs geäussert worden ist.
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