Fahrlässige Tötung, nicht Körperverletzung
Herztod zwei Wochen nach Verkehrsunfall
Wer mit dem Auto einen herzkranken Fussgänger anfährt und verletzt, der zwei Wochen später an einem Infarkt stirbt, ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bestrafen, sondern wegen fahrlässiger Tötung.
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