Berufsbewilligung zu Recht entzogen
Arzt hätte keine Männer in den Freitod begleiten dürfen
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat einem 69-jährigen Kinderarzt die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung zu Recht entzogen, nachdem er zwei Männern Suizidhilfe geleistet hatte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare