Jusletter

Wer von einer Gutschrift weiss, der will sie auch

Straflose Verwendung fremder Gelder

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
  • Zitiervorschlag: fel., Wer von einer Gutschrift weiss, der will sie auch, in: Jusletter 29. November 2004
Wer von seiner Bank angefragt wird, ob er einen grösseren Zahlungseingang erwartet, und dies wahrheitswidrig bejaht, kann über die ihm irrtümlich gutgeschriebene Summe verfügen, ohne sich strafbar zu machen. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts setzt eine Verurteilung wegen unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten voraus, dass dem Täter das Geld ohne seinen Willen zugekommen ist. Wer aber weiss, dass eine Gutschrift erfolgen soll, der will dies laut höchstrichterlicher Logik auch.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.