Es war kein Totschlag
Aus Eifersucht mit dem Sturmgewehr auf den Nebenbuhler geschossen
Das Schaffhauser Obergericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts im Falle eines Mannes über die Bücher, der im März 2002 mit dem Sturmgewehr auf das fahrende Auto eines Nebenbuhlers geschossen und seinen Rivalen dabei verletzt hatte.
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